Marienschule-Dieburg
Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Elternbeirat

Die Eltern der SchülerInnen einer Klasse wählen meist am ersten Elternabend im 1. und 3. Schuljahr einen Klassenelternbeirat und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin. Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Jahre. Die Elternbeiräte laden zu den jeweiligen Elternabenden ein und stehen in engem Kontakt mit der Klassenlehrkraft. Sie planen und organisieren häufig Klassenfeste oder ähnliche Veranstaltungen. 

Die beiden gewählten Elternvertretungen aus jeder Klasse (Klassenelternbeiräte) bilden wiederum den Schulelternbeirat. Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Wie die Klassenelternvertretungen wird auch der Schulelternbeiratsvorsitz (SEB-Vorsitz) alle zwei Jahre gewählt; dies kann ein Tandem oder auch ein größeres Team sein. Der SEB tagt etwa zwei bis drei Mal im Schuljahr und je nach Bedarf. Er hat die Aufgabe, schulische Belange im laufenden Betrieb zu begleiten und die Elternschaft als Ganzes zu vertreten. Im SEB werden schulische Veranstaltungen wie z.B. ein Schulfest o.ä. abgesprochen und organisiert.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und die Aufgaben der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz geregelt. 


Aktuell wird der Schulelternbeirat von Frau Rebecca Catta und Herr Jörg Hellms als Vorstandstandem repräsentiert.


Schulkonferenz